Deutsch lernen

Deutsch lernen ist für die Integration am wichtigsten

  • Selbstständigkeit 
  • Eine gute Arbeit finden 
  • Menschen kennenlernen und Beziehungen pflegen 
  • Kontakt zu Behörden, Arzt oder Schule

Kinder lernen im Kindergarten oder in der Schule Deutsch.

Erwachsene können hier Deutsch lernen:

Integrationskurse des BAMF

Der allgemeine Integrationskurs besteht aus zwei Teilen, dem Sprachkurs (600 Unterrichtseinheiten) und dem Orientierungskurs (100 Unterrichtseinheiten). Im Sprachkurs lernen Sie den Wortschatz, den Sie zum Sprechen und Schreiben im Alltag benötigen. Dazu gehören Kontakte zu Behörden, Gespräche mit Bekannten und am Arbeitsplatz, Briefe schreiben und Formulare ausfüllen. Der Orientierungskurs informiert Sie über das Leben in Deutschland. Hier lernen Sie etwas über die Rechtsordnung, die Kultur und die jüngere Geschichte des Landes.

  • Der Abschlusstest besteht aus einem Sprachtest (Sprachniveau B1) und einem Test am Ende des Orientierungskurses, „Leben in Deutschland“ genannt.

Teilnahmeberechtigung

Wenn Sie Ihren Aufenthaltstitel ab dem 1. Januar 2005 erhalten haben und die folgenden Voraussetzungen erfüllen, haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs.

Sie leben dauerhaft in Deutschland und haben Ihre erste Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 erhalten. Sie sind in Deutschland:

  • als ArbeitnehmerIn
  • zum Zwecke des Familiennachzuges
  • aus humanitären Gründen
  • als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
  • Sie halten sich dauerhaft in Deutschland auf und haben erstmals eine Niederlassungserlaubnis nach § 23 Abs. 2 AufenthG erhalten
  • Als SpätaussiedlerIn und sind nach 2005 eingereist.

Sie können beim BAMF einen Zulassungsantrag zur Teilnahme am Integrationskurs stellen und bei freien Plätzen am Kurs teilnehmen, wenn Sie zu folgendem Personenkreis zählen:

  • EU-BürgerInnen
  • Deutsche Staatsangehörige, die nicht über ausreichend Deutschkenntnisse verfügen
  • Personen, die ihren Aufenthaltstitel vor 2005 erhalten haben
  • SpätaussiedlerInnen, die vor 2005 eingereist sind
  • Asylbewerberinnen und Asylbewerber mit einer Aufenthaltsgestattung gemäß § 55 Abs. 1
    AsylG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gemäß § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Duldung gem. § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG i.V.m.
    einer Ausbildungsduldung gem. § 60c Abs. 1 AufenthG oder einer Beschäftigungsduldung
    gem. § 60d Abs. 1 AufenthG
  • Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltserlaubnis gemäß § 24 AufenthG oder §
    25 Abs. 5 AufenthG

Teilnahmeverpflichtung

Wenn Sie Ihre Aufenthaltserlaubnis nach dem 1. Januar 2005 bekommen haben und sich nicht auf einfache beziehungsweise ausreichende Art auf Deutsch verständigen können, müssen Sie einen Integrationskurs machen. Die Ausländerbehörde stellt die Teilnahmeverpflichtung fest, wenn sie Ihnen den Aufenthaltstitel ausstellt. Erhalten Sie Arbeitslosengeld II und fordert Sie die Stelle, von der Sie das Arbeitslosengeld II erhalten, zur Teilnahme auf, müssen Sie ebenfalls einen Integrationskurs machen.

Ob Sie an einem Integrationskurs teilnehmen dürfen, erfahren Sie hier und weitere Infos für Asylbewerber und Geduldete finden Sie hier.

Interesse?

  • Stellen Sie einen Antrag bei der zuständigen Regionalstelle des BAMF (für Landkreis Rastatt: Regionalstelle in Karlsruhe). Liegt diese vor, können Sie sich bei einem Sprachkursträger in ihrer Nähe anmelden.
  • Tipp: Den Antrag können Sie auch über einen Sprachkursträger stellen (z.B. Volkshochschule des Landkreises)

Einstufungstests

Berufssprachkurse des BAMF (DeuFöV-Kurse)

Neben den Integrationskursen werden im Landkreis Rastatt auch BAMF-Berufssprachkurse (DeuFöV-Kurse) auf Grundlage der „Verordnung über die berufsbezogene Deutschsprachförderung“ – kurz DeuFöV – angeboten. Die Kurse sollen den Zugewanderten helfen, berufsbezogene Deutschkenntnisse zu erwerben, zu vertiefen und zu festigen, um Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern. Die Sprachkurse knüpfen in der Regel an das Abschlussniveau B1 der Integrationskurse an und führen schrittweise bis zu Niveau C1/C2. DeuFöV-Kurse sind ein Sprachlernangebot vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Weitere Voraussetzungen zur Teilnahme an einem Berufssprachkurs finden Sie hier.

Interesse?

  • Falls Sie bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter gemeldet sind, wenden Sie sich an Ihre*n zuständige*n Vermittler*in der Arbeitsagentur oder Ihre Integrationsfachkraft des Jobcenters
  • Falls Sie berufstätig sind, können Sie sich direkt an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wenden. Kontaktpersonen finden Sie hier.

Kurse des Landkreises (gem. VwV Deutsch)

Für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund:

  • Die Förderung des Erwerbs deutscher Sprachkenntnisse für Geflüchtete und Menschen mit Migrationshintergrund ist ein wichtiges Anliegen des Landkreises. Daher werden Deutschkurse für diejenigen Personen angeboten, die keine Zulassung zu den Integrationskursen des BAMF bekommen (können).
  • Grundlage dafür ist das Flüchtlingsaufnahmegesetz „FlüaG“ in Baden-Württemberg. Die Deutschkurse werden zudem vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg im Rahmen der VwV Deutsch gefördert.
  • Hinweis: Schulpflichtige Personen sind hiervon ausgenommen.

Interesse?

Interessierte können sich bei der zuständigen Sozialberatung in den Gemeinschaftsunterkünften bzw. Anschlussunterbringung und bei den Migrationsberatungsstellen im Landkreis Rastatt für einen Kurs anmelden.

Fahrtkostenerstattung

Personen, die einen Deutschkurs des Landkreises besuchen, können die Kosten für die Fahrkarten erstattet bekommen, wenn sie mindestens 50 % am Kurs teilgenommen haben. Dazu müssen sie das Originalticket zusammen mit Name und IBAN den Sprachkursträgern übergeben, welches diese dann beim Landratsamt einreichen.

Hinweis: Personen, die an einem Integrationskurs des BAMF teilnehmen, können die Fahrtkosten vom BAMF erstattet bekommen.

Inhalt

Ihre Fragen beantwortet gerne

Ulrike Benavente

Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte

Telefon 07222 381 4334
Fax 07222 381 4399
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.01