Flüchtlingsunterbringung

Aufnahme von Asylsuchenden

Die Aufnahme, Unterbringung und Verteilung von Menschen, die in Deutschland Asyl suchen, wird durch das Asylgesetz (AsylG) und das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) geregelt. In Baden-Württemberg ist zusätzlich das „Gesetz über die Aufnahme von Flüchtlingen“ (kurz: Flüchtlingsaufnahmegesetz - FlüAG) anzuwenden. Dieses regelt die Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Asylsuchenden sowie die Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Das Asylverfahren selbst wird vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt.

Wie viele Person im Asylverfahren ein Bundesland aufnehmen muss, wird nach dem sogenannten "Königsteiner Schlüssel" festgelegt. Dieser bemisst sich nach den Steuereinnahmen (2/3 Anteil bei der Bewertung) und der Bevölkerungszahl (1/3 Anteil bei der Bewertung). Die Quote wird jährlich neu ermittelt. In Baden-Württemberg nimmt das Regierungspräsidium Karlsruhe (RPK) im Rahmen der Aufnahme, Unterbringung und Verteilung landesweite Steuerungsaufgaben, wie beispielsweise die Zuweisung der Asylsuchenden in die Stadt- und Landkreise, wahr. Bis zur Weiterleitung in einen Stadt- oder Landkreis ist der Asylsuchende verpflichtet, in der Erstaufnahmeeinrichtung, der er zugewiesen wurde, zu wohnen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist für alle Erstaufnahmeeinrichtungen in Baden-Württemberg für die Zuweisungen in die Stadt- und Landkreise (vorläufige Unterbringung) zuständig. Die Zuweisungen richten sich hierbei nach der Zuteilungsquote des jeweiligen Kreises. Die Zuteilungsquote ergibt sich aus dem prozentualen Anteil des jeweiligen Stadt- oder Landkreises an der Gesamtbevölkerung des Landes Baden-Württemberg. Für den Landkreis Rastatt ergibt sich dadurch eine Aufnahmequote von derzeit rund 2,51175 Prozent.

Mit der Ankunft des Asylsuchenden in der vorläufigen Unterbringung geht die Zuständigkeit an die Stadt- und Landkreise über. In den Stadt- und Landkreisen ist der Asylsuchende bis zum Abschluss seines Asylverfahrens, maximal jedoch für zwei Jahre, untergebracht.
So läuft das Asylverfahren.

Standorte und Kontaktdaten der Gemeinschaftsunterkünfte

Die Übersicht der Standorte sowie die Kontaktdaten der Gemeinschaftsunterkünfte für Asylsuchende im Landkreis Rastatt finden Sie hier.