Einreise und Beschäftigung
Informieren Sie sich hier über die relevanten rechtlichen Bestimmungen und bereiten Sie die Einreise Ihrer zukünftigen Fachkraft gezielt vor. Eine vorausschauende und gut organisierte Planung stellt sicher, dass der gesamte Prozess von der Beantragung des Visums bis hin zur erfolgreichen Integration in Ihr Unternehmen reibungslos verläuft.
Gesetzliche Grundlagen
Aufenthaltsgesetz
Das Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt in Deutschland den Aufenthalt, die Einreise und den Aufenthaltstitel (z. B. Visum, Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis) von Ausländerinnen und Ausländern. Dieses Gesetz bildet somit den rechtlichen Rahmen für die Beschäftigung Ihrer Fachkraft.
Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Infolge des demografischen und strukturellen Wandels fehlen in vielen Bereichen Fachkräfte. Das am 1. März 2020 in Kraft getretene Fachkräfteeinwanderungsgesetz regelt die gezielte und legale Zuwanderung von ausländischen qualifizierten oder auszubildenden Fachkräften nach Deutschland, um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken. Das Gesetz erleichtert es, qualifizierten Arbeitskräften aus Nicht-EU-Ländern, in Deutschland zu arbeiten, wenn sie eine anerkannte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss haben, ein konkretes Jobangebot in einem anerkannten Berufsfeld sowie ein Einkommen, welches den Lebensunterhalt sichert, vorweisen können. Zudem bietet das Gesetz das Instrument des beschleunigten Fachkräfteverfahrens, das eine schnellere Einreise ermöglicht.
Auf der Homepage der Integrationsbeauftragten des Bundes können Sie sich detaillierter über das Fachkräfteeinwanderungsgesetz informieren.
Einreiseverfahren
Für die Einreise nach Deutschland ist ein nationales Visum erforderlich, das bei der zuständigen deutschen Botschaft im Ausland zu beantragen ist. Das Auslandsportal des Auswärtigen Amtes bietet die Möglichkeit, ein Visum für die Einreise und den späteren Aufenthalt Ihrer Fachkraft in Deutschland unkompliziert und sicher online zu beantragen.
Nachdem der Antrag und die Dokumente hochgeladen wurden, werden die Angaben und Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft und Unklarheiten direkt über das Auslandsportal mit der antragstellenden Person geklärt. Beim anschließenden Termin in der Botschaft werden die Identität geprüft, die biometrischen Daten (Fingerabdrücke und Foto) erfasst, ggfs. Originalunterlagen geprüft und die Gebühr bezahlt.
Nach Erteilung und Ausstellung des Visums ist die Einreise nach Deutschland und Arbeitsaufnahme in Ihrem Unternehmen möglich. Nach der Einreise ist rechtzeitig vor Ablauf des nationalen Visums die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis bei der örtlich zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen.
Alternativ zum regulären Visumverfahren können Personen, die zum Zweck der Beschäftigung oder Ausbildung ins Bundesgebiet einreisen möchten, in vielen Fällen das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen.
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren vereinfacht und verkürzt den Einreiseprozess Ihrer Fachkraft. Um den Einreiseprozess Ihrer Fachkraft (beschleunigt) umzusetzen, können Sie sich entweder an eine der vier jeweils zuständigen örtlichen Ausländerbehörden (Landratsamt Rastatt, Stadt Rastatt, Stadt Bühl mit Ottersweier, Stadt Gaggenau) oder die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften wenden. Für Pflege- und Gesundheitsberufe ist das Regierungspräsidium Stuttgart zuständig, für alle anderen Berufe ist es die Landesagentur für Zuwanderung in Karlsruhe. Die Zuständigkeit bei den Ausländerbehörden richtet sich nach dem Ort der Betriebsstätte, in der die ausländische Fachkraft eingesetzt werden soll.
Die Ausländerbehörde und Sie schließen eine Vereinbarung, die unter anderem Ihre Verpflichtungen als Arbeitgebende, die der Fachkraft und der beteiligten Behörden (Ausländerbehörde, Bundesagentur für Arbeit, Anerkennungsstellen, deutsche Auslandsvertretung) beinhaltet. Darüber hinaus erhalten Sie eine Beschreibung der Abläufe, einschließlich Nennung der Beteiligten, der beizubringenden Nachweise und der Fristen. Beim Abschluss der Vereinbarung mit der Ausländerbehörde wird für die Durchführung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens eine Bearbeitungsgebühr von 411 EUR erhoben.
Nach der Beantragung führt die Ausländerbehörde bzw. die Landesagentur das jeweilige Verfahren durch.
Den Ablauf finden Sie im Wesentlichen hier dargestellt:
Welcome Center der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK)
Das Welcome Center der TechnologieRegion Karlsruhe (TRK) unterstützt Sie als Unternehmerin und Unternehmer bei allen Fragen rund um das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG), so auch zu Visafragen oder dem beschleunigten Fachkräfteverfahren.
Netzwerk IQ
Die Regionale Koordinationsstelle Fachkräfteeinwanderung (RKF) des Netzwerk IQ unterstützt vorranging kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei allen Fragen rund um die Fachkräfteeinwanderung (Gewinnung von Fachkräften, Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen, Qualifizierungsmöglichkeiten, rechtliche Aspekte zur Einreise und Beschäftigung in Deutschland etc.). Für die Zweigstelle Karlsruhe-Rastatt gibt es eine direkte Ansprechperson.
Anerkennung ausländischer Qualifikationen
Netzwerk IQ
Das Beratungszentrum zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen des Netzwerk IQ in Mannheim berät Sie im Anerkennungsprozess. Daneben erhalten Sie Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten für Ihre internationalen Fachkräfte.
Unternehmen Berufsanerkennung
„Unternehmen Berufsanerkennung“ ist ein bundesweites Unterstützungs- und Netzwerkportal, das Unternehmen dabei unterstützt, ausländische Berufsqualifikationen einzuschätzen. Es bietet praxisnahe Informationen, wie der Anerkennungsprozess begleitet werden kann und wie Betriebe ihre internationalen Mitarbeitenden während dieses Verfahrens unterstützen können.
BQ Portal
Weitergehende Informationen zu ausländischen Berufsqualifikationen erhalten Sie im BQ-Portal. Sie erfahren hier bspw. wie Sie als Arbeitgebende das Anerkennungsverfahren unterstützen können, was eine Anpassungsqualifizierung bedeutet und lernen von Best Practice Beispielen anderer Unternehmen.