Integrationskonzept

Für uns als Landkreis Rastatt ist Integration sehr wichtig. Wir möchten, dass alle Menschen friedlich zusammenleben und die gleichen Chancen haben. Alle Themen, Angebote und Ziele haben wir in einem Plan zusammengefasst. Diesen Plan nennen wir „Integrationskonzept“. 

Das erste Integrationskonzept haben wir 2017 geschrieben und veröffentlicht.
Integrationskonzept des Landkreises Rastatt (2017) (PDF, 1,5 MB)

Seit 2017 hat sich vieles verändert. Es gibt neue Angebote und Bedarfe. Daher haben wir das Konzept fortgeschrieben und neue Ziele und Maßnahmen für die nächsten Jahre festgelegt. Bei der Erarbeitung der Ziele und Maßnahmen waren viele Organisationen und Einwohnerinnen und Einwohner beteiligt. Im Sommer 2023 fanden 3 Workshops statt, bei denen alle Menschen die Möglichkeit hatten mitzudiskutieren und ihre Ideen einzubringen. Dem Konzept hat der Ausschuss für soziale Angelegenheiten in seiner Sitzung am 18. Juni 2024 zugestimmt.

Hier können Sie unser Integrationskonzept digital lesen:

Was ist Integration?

Integration beschreibt einen dynamischen, lang andauernden und sehr differenzierten Prozess des Zusammenfügens und Zusammenwachsens. Ziel von Integration ist es, alle Menschen, die dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland leben, in die Gesellschaft einzubeziehen und ein gemeinsames Verständnis darüber zu entwickeln, wie wir in einer Gesellschaft zusammenleben. Integration richtet sich nicht nur an Menschen mit Zuwanderungs- oder Migrationsgeschichte (EU-Bürgerinnen und -Bürger, Drittstaatsangehörige wie Arbeitsmigrantinnen und -migranten, Geflüchtete und Deutsche mit Migrationshintergrund), sondern immer an die gesamte Gesellschaft mit dem Ziel, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Gelungene Integration bedeutet Chancengleichheit und die tatsächliche Teilhabe in allen Bereichen, insbesondere am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben und das Zugehörigkeitsgefühl zu einer Gemeinschaft. Integration ist vielschichtig und individuell und grenzt sich von Assimilation (= Angleichung) ab.

Eine gescheiterte Integration ist nicht nur ein Problem für den Zusammenhalt der Gesellschaft, sondern zeigt sich auch ganz konkret beispielsweise in einer höheren Arbeitslosenquote oder höheren Sozialausgaben. Wenn die Integration in den Bildungs- und Arbeitsmarkt gelingt, können sich daraus erhebliche wirtschaftliche Gewinne und auch fiskalische Erträge für den Staat ergeben, gerade angesichts des demografischen Wandels. Auch können offene Gesellschaften von steigender kultureller und sozialer Vielfalt profitieren. Daher spielen die staatlichen Akteure in der Koordinierung und Steuerung der Integrationsarbeit eine zentrale Rolle. Es gibt Themen und Aufgaben im Bereich der Integrationsarbeit, die bei den Städten und Gemeinden angedockt sind, beispielsweise Integration in Vereine oder Begegnungsangebote vor Ort. Andere Themen und Aufgaben, wie etwa die Sprachförderung gemäß VwV Deutsch oder landkreisweite Projekte, werden vom Landkreis wahrgenommen, sodass alle kreisangehörigen Städte und Gemeinden von dem Angebot profitieren können. Zudem gibt es Aufgaben, die sowohl der Landkreis als auch die Städte und Gemeinden wahrnehmen (beispielsweise die Interkulturelle Öffnung der Verwaltung). 

1. Sprache

2. Bildung und Arbeit

3. Gesundheit

4. Wohnen

5. Zusammenleben und Demokratie

Inhalt

Kontakt

Tamina Hommer

stellv. Leiterin des Amtes für Migration und Integration/Integrationsbeauftragte

Öffnungszeiten

Termine nach Vereinbarung

Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.05
Tatiana Küllsen

Integrationsmonitoring

Telefon 07222 381 4330
Fax 07222 381 4199
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.01