Quickcheck "Deutschlernen"

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Sie können eine BAMF-Berechtigung für den Integrationskurs beantragen. Informationen zur Antragstellung finden Sie hier
 
Brauchen Sie Hilfe für den Antrag? Wenden Sie sich an die Sprachkursträger oder an die Migrationsberatung.

Wenn Sie Geld vom Jobcenter bekommen können Sie dort nachfragen, ob das Jobcenter Ihnen direkt eine Berechtigung oder Verpflichtung für den Integrationskurs ausstellen kann.

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Inhalt

Ihre Fragen beantwortet gerne

Ulrike Benavente

stellv. Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte

Telefon 07222 381 4334
Fax 07222 381 4399
Gebäude Am Schlossplatz 5, 76437 Rastatt
Raum D4.01